Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personalvermittlungen

Vermittlung von Kandidaten für Tätigkeiten in Festanstellung

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Personalvermittlungen („AGB“) gelten für die erfolgsbasierte Vermittlung von geeigneten Kandidaten für eine konkrete, zum Zeitpunkt der Beauftragung vakante Festanstellung. Die AGB gelten auch für künftige ähnliche Rechtsgeschäfte zwischen der Auftraggeberin und dem Vermittler.

2. Beauftragung, Vertragsschluss

2.1 Die Beauftragung durch die Auftraggeberin erfolgt schriftlich (in der Regel per E-Mail).

2.2 Sofern nicht anderweitig durch den Vermittler angenommen, kommt spätestens mit der durch den Auftraggeber angeforderten Vorstellung eines Kandidaten zwischen den Parteien ein Vermittlungsvertrag („Auftrag“) auf Basis dieser AGB zustande. Dies gilt unabhängig von der Art und Weise der Vorstellung.

2.3 Im Rahmen der jeweiligen Beauftragung können einzelne Vertragsbedingungen abweichend von diesen AGB vereinbart werden.

3. Leistungen des Vermittlers

3.1 Sofern nicht weitere Vermittlungsleistungen beauftragt wurden, hat der Vermittler folgende Leistungen im Zusammenhang mit einem Auftrag zu erbringen:

• Vorstellung von Kandidaten
• Übermittlung sämtlicher für eine Eignungs- und Einstellungsentscheidung erforderlichen Informationen
• Unterstützung im Rahmen der Koordinierung von Gesprächsterminen
• Überprüfung von Bewerbungsunterlagen auf Plausibilität und Vollständigkeit
• auf Anfrage Übermittlung sämtlicher für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses (Festanstellung) erforderlichen Informationen

3.2 Sofern nicht abweichend mitgeteilt, kommuniziert der Vermittler ausschließlich mit der ihm genannten Kontaktperson der Auftraggeberin.

3.3 Der Vermittler kontaktiert Führungskräfte und Mitarbeiter der Fachbereiche ausschließlich im Einvernehmen mit der für die Besetzung der jeweiligen Stelle zuständigen Kontaktperson.

3.4 Der Vermittler nimmt nicht an Vorstellungsgesprächen, Assessment Centern oder sonstigen diagnostischen Verfahren teil.

3.5 Der Vermittler verpflichtet sich, die Gründe für eine Absage diskriminierungsfrei zu formulieren.

3.6 Der Vermittler wird alle gesetzlichen Vorschriften sowie behördlichen und sonstigen öffentlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen einhalten.

3.7 Die AGB gewähren dem Vermittler kein exklusives Vermittlungsrecht für die jeweils zu besetzende Stelle.

4. Ordnungsgemäße Vorstellung von Kandidaten

4.1 Der Vermittler stellt Kandidaten ausschließlich mittels der Kommunikationswege vor, die von der Auftraggeberin im Rahmen der Beauftragung vorgegeben werden.

4.2 Der Vermittler übermittelt im Rahmen der Kandidatenvorstellung folgende Informationen des Kandidaten:

• Lebenslauf des Kandidaten
• E-Mail Adresse, Telefonnummer, Wohnadresse und Geburtsdatum
• auf Anfrage: Konkretes Zielgehalt inkl. gewünschtem Grundgehalt
• mögliches Eintrittsdatum
• auf Anfrage: Angaben zur Wechselmotivation
• auf Anfrage: Zeugnisse und Arbeitszeugnisse

Der Vermittler übermittelt keine Kandidatenberichte, diagnostische / psychometrische Gutachten oder sonstige Einschätzungen zu Kandidaten.

4.3 Der Vermittler verpflichtet sich, Kandidaten nur dann vorzustellen, wenn diese ausdrücklich der Weitergabe ihrer personenbezogenen und sonstigen Daten zugestimmt haben.

4.4 Die Auftraggeberin stellt dem Vermittler sämtliche für die Vorstellung geeigneter Kandidaten erforderlichen Informationen zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere:

• das Stellen- und Anforderungsprofil für die jeweils zu besetzende Stelle
• Informationen zu Vergütung und sonstigen Arbeitgeberleistungen

5. Vermittlungsprovision

5.1 Der Vermittler vermittelt Kandidaten ausschließlich auf Erfolgsbasis.

5.2 Der Vermittler hat einen Anspruch auf Vermittlungsprovision, wenn zwischen der Auftraggeberin oder einem mit ihr Verbundenen Unternehmen und dem vom Vermittler vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis (Festanstellung) zustande kommt.

5.3 Der Vermittler hat keinen Anspruch auf Vermittlungsprovision, wenn:

• der Auftraggeberin oder einem mit ihr Verbundenen Unternehmen die Daten des Kandidaten bereits vorlagen, bevor dieser durch den Vermittler vorgestellt wurde.

5.4 Der Vermittler hat auch dann einen Anspruch auf Vermittlungsprovision (Kandidatenschutz), wenn:

• die Vorstellung eines Kandidaten im Rahmen eines konkreten Suchauftrags zunächst erfolglos bleibt,
• zwischen der Auftraggeberin oder einem mit ihr Verbundenen Unternehmen und dem vom Vermittler vorgestellten Kandidaten zu einem späteren Zeitpunkt ein Arbeitsverhältnis (Festanstellung) zustande kommt, unabhängig von der Stelle, für die der Kandidat ursprünglich vorgestellt wurde,
• und zwischen dem Zeitpunkt der ursprünglichen Vorstellung des Kandidaten und dem Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses nicht mehr als 18 Monate vergangen sind.

Maßgeblich für die Berechnung der 18-Monats-Frist im Sinne der Ziffer 5.4 ist der erstmalige Eingang der Bewerbungsunterlagen bei der Auftraggeberin oder einem mit ihr Verbundenen Unternehmen. Die übrigen Voraussetzungen für die Entstehung eines Provisionsanspruchs bleiben unberührt.

5.5 Der Vermittler hat, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, aufgrund einer erfolgreichen Vermittlung eines Kandidaten Anspruch auf eine Vermittlungsprovision, die sich aus der aktuellen Preisliste ergibt.

Die provisionsrelevante Vergütung des Kandidaten setzt sich wie folgt zusammen:

• vertraglich vereinbartes Bruttomonatsgehalt

Weitere Gehaltsbestandteile oder Arbeitgeberleistungen werden für die Berechnung der Vermittlungsprovision nicht berücksichtigt.

5.6 Die Auftraggeberin unterrichtet den Vermittler mit Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses zwischen ihr oder einem mit ihr Verbundenen Unternehmen und dem Kandidaten über die für die Berechnung der Vermittlungsprovision relevante Vergütung des Kandidaten. Der Vermittler erhält in diesem Zusammenhang keine Einsicht in Vertragsunterlagen oder sonstige interne Dokumente der Auftraggeberin oder der mit ihr Verbunden Unternehmen.

6. Abrechnung und Fälligkeit

6.1 Der Vermittler stellt seine Vermittlungsprovision gemäß Ziffer 5 in Rechnung, sobald zwischen dem vorgestellten Kandidaten und der Auftraggeberin oder einem mit ihr Verbundenen Unternehmen ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist und die Auftraggeberin dem Vermittler die für die Berechnung der Provision notwendigen Informationen mitgeteilt hat.

6.3 Die Vermittlungsprovision wird 14 Tage nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig.

6.4 Der Vermittler übermittelt seine Rechnung per E-Mail an die zuständige Kontaktperson der Auftraggeberin.

7. Aufwendungsersatz und Kostenerstattung

7.1 Der Vermittler hat keinen Anspruch auf Erstattung eigener Aufwendungen, die im Rahmen seiner Vermittlungstätigkeit anfallen.

8. Abwerbeverbot

8.1 Die Parteien verpflichten sich, während der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach dem Ende der Zusammenarbeit keine Mitarbeiter der anderen Partei oder der mit ihr verbundenen Unternehmen aktiv auf offene Stellen im eigenen oder in anderen Unternehmen anzusprechen und abzuwerben.

8.2 Maßgeblich für die Berechnung der 12-Monats-Frist im Sinne der Ziffer 8.1 ist der Zugang der Kündigung des letzten Auftrags oder der Zugang der Mitteilung über die Beendigung des letzten Auftrags aufgrund der Besetzung der jeweiligen Stelle.

9. Geheimhaltung

9.1 Die Auftraggeberin und der Vermittler verpflichten sich, sämtliche Informationen, die sie im Rahmen ihrer Zusammenarbeit austauschen, vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben. Ferner wird die Auftraggeberin dafür Sorge tragen, dass ihre Verbundenen Unternehmen ebenfalls die Vertraulichkeit wahren.

9.2 Diese Verpflichtung gilt während der Laufzeit des Auftrags und für zwei Jahre nach dessen Beendigung.

9.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, die nach Kenntnis der empfangenden Partei keiner Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei unterlagen und diese Dritten ihrerseits die Informationen nicht durch die Verletzung von Schutzbestimmungen zugunsten der offenlegenden Partei erlangt haben.

9.4 Die empfangende Partei darf die Vertraulichen Informationen ihren Geschäftsführern, Mitarbeitern oder Vertreten ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei nur offenlegen, soweit dies für die Erreichung des Geschäftszweckes vernünftigerweise erforderlich ist.

10. Datenschutz

10.1 Die Auftraggeberin erhebt, speichert und verarbeitet die Daten von Kandidaten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen der Auftraggeberin oder, falls Daten zulässigerweise an Verbundene Unternehmen weitergeben werden, gemäß den Datenschutzbestimmungen des die Daten empfangenden Unternehmens.

10.2 Die Datenschutzbestimmungen für Kandidaten finden sich unter:

https://www.netzwerk-arbeit.com/datenschutz/

10.3 Die Auftraggeberin, ihre Verbundenen Unternehmen und der Vermittler treffen technisch-organisatorische Maßnahmen, die den unbefugten Zugriff auf Kandidatendaten und Informationen zum Geschäftsbetrieb der Auftraggeberin, der mit ihr Verbundenen Unternehmen und des Vermittlers verhindern.

10.4 Seitens der Auftraggeberin erhalten nur die Personen Zugriff auf Kandidatendaten, die unmittelbar mit der Besetzung von offenen Stellen befasst sind.

10.5 Die Auftraggeberin behält sich vor, Bewerbungen an Verbundene Unternehmen weiterzuleiten, wenn Kandidaten für dortige Stellen in Betracht kommen. Die Auftraggeberin informiert den Vermittler in diesem Fall über die Weitergabe der Bewerbung.

11. Beendigung und Kündigung des Auftrags

11.1 Der Auftrag endet, sobald die jeweilige Stelle besetzt ist (Einstellung eines Kandidaten in Festanstellung) oder der Personalbedarf entfällt. Die Auftraggeberin informiert den Berater in angemessener Frist über die Besetzung der Stelle oder den Wegfall des Personalbedarfs.

11.2 Die Parteien können den jeweiligen Auftrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen.

11.3 Die Beendigung oder Kündigung des Auftrags begründet keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz, Schadensersatz oder eine sonstige Vergütung des Vermittlers gegenüber der Auftraggeberin oder der mit ihr Verbundenen Unternehmen.

11.4 Provisionsansprüche für Kandidaten, die vor Zugang der Kündigung vorgestellt werden, bleiben unberührt.

12. Haftung

12.1 Der Vermittler und seine verbundenen Unternehmen haften für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

12.2 Der Vermittler und seine verbundenen Unternehmen haften für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis der Höhe nach begrenzt auf den bei Abschluss des Auftrags typischerweise vorhersehbaren Schaden.

12.3 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, bei Übernahme einer Garantie oder für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit einer Personalvermittlung ergebenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Auftraggeberin zuständige Gericht. Die Auftraggeberin ist jedoch berechtigt, auch am Ort der Niederlassung des Vermittlers ein Gerichtsverfahren gegen den Vermittler anzustrengen.

13.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Nebenabreden haben nur Gültigkeit, soweit sie schriftlich bestätigt wurden.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Stand: März 2021

Diese Bedingungen gelten für Personen aller Geschlechter. Die männliche Formulierung dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit der Bedingungen.

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