Erst vor wenigen Tagen ist es wieder passiert. Ich überfliege nur schnell einen Lebenslauf und werde sofort munter. Versucht doch wieder jemand mit den Zeitangaben zu „betrügen“.
Was ist passiert?
Ich erkenne im Lebenslauf, das man(n) nur mit Angabe der Jahreszahlen arbeitete. Zu lesen war:
„2016 – 2017 – Unternehmensname und die Positionsbezeichung“.
Solche Angaben lassen viel Spielraum zu. Der Kandidat möchte den Personaler dazu verleiten, dass er zwei Jahre im Unternehmen beschäftigt gewesen war. Denkbar wäre aber auch eine Beschäftigung vom Dezember 2016 bis Januar 2017. Also insgesamt nur 2 Monate.
Ja, das nennt man Betrug. Man täuscht nicht nur durch die Falschangabe der Beschäftigungszeit, sondern eventuell täuscht man eine längere Berufserfahrung vor und erschwindelt sich ein höheres Gehalt.
Mehr als jeder dritte Bewerber macht falsche Angaben im Lebenslauf oder im Anschreiben. Angaben zu früheren Jobs, den Erfahrungen und Erfolgen stimmen oft nicht. Aber auch bei den Praktika, Sprachkenntnissen, Bildungsabschlüssen oder gar Abschluss- und Arbeitszeugnissen tauchen solche Schwindeleien auf.
Fliegt es auf, steht eventuell nicht nur der aktuelle Job, sondern die Karriere auf dem Spiel. Solche Lebenslaufkosmetik kann zur fristlosen Kündigung führen – auch noch Jahre nach der Probezeit. Was auch passieren kann ist, dass man Sie zu einer Gehaltsrückzahlung verurteilt und Sie so schnell einige tausend Euro Verbindlichkeiten gegenüber Ihrem Arbeitgeber haben.
Geübte Personaler fallen solche Lebenslauf-Tricks jedoch leichter auf, als Sie es sich denken. Und auch wenn Sie meinen, es hätte geklappt, können Sie nicht sicher sein. Vielleicht spricht man diesen „betrug“ erst an, wenn man einen Grund für eine Entlassung sucht.
Arbeitsrichter halten so etwas für kein Kavaliersdelikt, die Rechtsprechung ist da recht eindeutig:
Wer seine Bewerbungsunterlagen fälscht, riskiert die fristlose Kündigung. Falschaussagen im Lebenslauf, Anschreiben, generell in Bewerbung und Vorstellungsgespräch sind also tickende Zeitbomben. Arbeitgeber können den Arbeitsvertrag auch Jahre später wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Folge:
Der Arbeitsvertrag ist nichtig, das Arbeitsverhältnis also sofort beendet und der Arbeitsplatz futsch. Arbeitgeber können mitunter sogar Schadenersatz verlangen. Urkundenfälschung kann wiederum mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer saftigen Geldstrafe geahndet werden. Allein der Versuch ist eine Straftat.