Steuerpflichtige können dauerhaft für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich zu Hause arbeiten, einen Betrag von sechs Euro geltend machen – ab 2023 maximal 1.260 statt bisher 600 Euro. Damit sind künftig 210 Homeoffice-Tage begünstigt. Bisher waren es 120 Tage mit jeweils fünf Euro. Die Regelung gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/homeoffice-2125028