Digitale Plattformarbeit nimmt zu. Die EU-Kommission will feste Kriterien für den Beschäftigtenstatus schaffen, um einer Scheinselbstständigkeit Einhalt zu gebieten. Was müssen Unternehmen in rechtlicher Hinsicht beachten, wenn sie einzelne Aufträge oder Projekte an die Internet-Crowd auslagern?
Crowdsourcing bietet Unternehmen die Möglichkeit einer digitalen Form des Outsourcings. Dabei werden einzelne Aufträge oder Projekte wie beispielsweise Texterstellung, Datenrecherche, IT-Dienstleistungen, Design- oder andere Arbeitsleistungen über Internet-Plattformen vergeben. So wird eine Vielzahl von Auftragnehmern, die sogenannten Plattformarbeiter oder Crowdworker, erreicht – und dies praktisch zeit- und grenzenlos. Da die plattformbasierte Arbeit jedoch völlig unterschiedliche Bereiche und Tätigkeiten betrifft, kommt es auch bei der rechtlichen Einordnung immer auf die einzelne Fallgestaltung an.
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Quelle: Rechtliches zu Crowdsourcing und digitaler Plattformarbeit | Personal | Haufe