Die monatliche 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge gilt nach einem neuen Urteil auch, wenn Mitarbeiter im Rahmen langfristiger Verträge auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmenfitness-Programm teilnehmen und aus vielfältigen Leistungen und Sportstätten auswählen können.
Im Rahmen von Firmenfitness-Mitgliedschaftsmodellen bieten Arbeitgeber ihren Beschäftigten Gesundheitsprogramme an, die eine weitreichende Nutzung von bundesweiten Verbundanlagen umfasst. Die Vertragsgestaltung sieht vor, dass der Arbeitgeber durch den Abschluss einer Firmenfitness-Mitgliedschaft für ein bestimmtes kalkulatorisch ermitteltes Entgelt für teilnehmende Mitarbeiter das Recht erwirbt, sämtliche Sportstätten der Verbundpartner nutzen zu können.
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Quelle: Sachbezugsfreigrenze auf Fitnessverträge anwendbar | Personal | Haufe