Die Urlaubsplanung für das gesamte Urlaubsjahr erfolgt in vielen Unternehmen zu Jahresbeginn. Wegen der Corona-Pandemie herrscht aber noch große Planungsunsicherheit. Wie sieht es rechtlich aus, wenn der Urlaub im Unternehmen erst einmal festgelegt ist? Lässt er sich dann später noch ohne Weiteres verschieben?
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Quelle: Urlaub streichen, verweigern oder einseitig festlegen? | Personal | Haufe