AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

  1. Pflichten von Netzwerk Arbeit V.
    Netzwerk Arbeit e.V. erbringt Leistungen (Vermittlung qualifizierter Fachkräfte, Personalberatung, etc.) ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Den Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Personalvermittler verpflichten sich, den Auftrag gewissenhaft und sorgfältig auszuführen.

2. Pflichten des /der Auftraggeber

  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, Netzwerk Arbeit V. eine möglichst detaillierte Beschreibung der zu besetzenden Stelle und des dafür erforderlichen Anforderungsprofils zu liefern.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, Netzwerk Arbeit e.V. sofort zu informieren, sobald ein von Netzwerk Arbeit e.V. vermittelter Kandidat die Arbeit
  • Der Kunde benennt Netzwerk Arbeit e.V. bei Beginn der Zusammenarbeit einen Mitarbeiter, der befugt ist, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben. Benennt der Kunde keinen Mitarbeiter, so gilt im Verhältnis zu Netzwerk Arbeit V. jeder Mitarbeiter des Kunden als zur Vertretung des Kunden bevollmächtigt.
  • Der Kunde ist verpflichtet, Netzwerk Arbeit e.V. unverzüglich anzuzeigen, wenn er sich für einen Kandidaten entschieden hat. Der Kunde ist gehalten, diese Information spätestens bei Vertragsabschluss (zwischen dem Kunden und dem Kandidaten) bei Netzwerk Arbeit e.V. anzuzeigen. Diese Information beinhaltet den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die Laufzeit des Vertrages, sowie Art und Höhe der an den Kandidaten zu zahlender Vergütung.
  • Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Pflichten nach Ziffer 2, vereinbaren Netzwerk Arbeit e.V. und der Kunde eine von dem Kunden zu zahlende Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

3. Erfüllung des Vertrages, Entbindung vom Vertrag 

  • Zeitpunkt der Vertragserfüllung
    Der Vermittlungsauftrag ist erfüllt, sobald es zwischen dem Auftraggeber und einem durch Netzwerk Arbeit e.V. vermittelten Bewerber zum Abschluss eines Arbeitsvertrages gekommen ist. Mitursächlichkeit für die Begründung des Arbeitsverhältnisses ist ausreichend. Für die Vertragserfüllung ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt das Beschäftigungsverhältnis beginnt.
  • Stellt der Auftraggeber einen Bewerber ein, ohne Netzwerk Arbeit e.V. davon in Kenntnis zu setzen, ist das Vermittlungshonorar trotzdem in voller Höhe fällig. Dabei ist es unerheblich, ob die Übermittlung der Bewerbungsunterlagen eines Kandidaten bereits zeitlich zurückliegt. Ausschlaggebend ist lediglich, dass das Beschäftigungsverhältnis unter anderem durch die Vermittlungsbemühungen von Netzwerk Arbeit e.V. zustande gekommen ist.
  • Entbindung vom Vertrag
    Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag jederzeit widerrufen, sofern die Vermittlung des betreffenden Beschäftigungsverhältnisses gegenstandslos geworden ist. Es fallen keine Stornogebühren an. Ebenso behält sich Netzwerk Arbeit e.V. das Recht vor, einen Auftrag zurückzureichen.

4. Honorar 

  • Das Honorar richtet sich nach der im Auftrag vereinbarten Höhe. Fehlt eine Vereinbarung, ist eine Provision in Höhe eines 1,25-fachen Bruttomonatsgehaltes des vermittelten Arbeitnehmers fällig.
  • Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen ist, errechnet sich die Bruttomonatsvergütung aus der Grundvergütung zuzüglich etwaiger Boni, Provisionen und anderer geldwerter Vorteile.
  • Sämtliche Vergütungen verstehen sich netto, der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Bei Zahlungsverzug ist Netzwerk Arbeit e.V. berechtigt, eine Mahngebühr zu erheben. Diese beträgt für die 2. Mahnung € 10,00, die zu dem fälligen Rechnungsbetrag addiert
  • Reisekosten und Spesen (hier insbesondere Übernachtungskosten) von Netzwerk Arbeit e.V. oder eines Kandidaten, die im Rahmen eines Auftrages und auf Wunsch des Unternehmers entstehen, sind vom Kunden zu übernehmen.
  • Mit dem Honorar gemäß 4.1 sind alle Aufwendungen abgegolten, die Netzwerk Arbeit e.V. für die Anwerbung und Beschaffung von Bewerbern entstehen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen, die aus Zusatzvereinbarungen mit dem Auftraggeber
  • Falls aufgrund des Bewerbungsgespräches oder der betrieblichen Struktur des Auftraggebers, die durch die Netzwerk-Arbeit e.V. zur Vermittlung vorgestellten Bewerber/innen in einer anderen Position eingestellt werden, wird das Honorar für den Auftrag fällig, für den der/die Bewerber/in ursprünglich vorgestellt wurde.
  • Alle Rechnungen sind mit einer Frist von 10 Tagen ohne Abzug

5. Sorgfaltspflichten 

  • Bindung an den Auftrag
    Netzwerk Arbeit e.V. verpflichtet sich, dem Auftraggeber nur solche Bewerbungen zuzuleiten, die weitestgehend den Auftragsanforderungen entsprechen. Für die Dauer der Vermittlungsbemühungen unterrichten Sie den Auftraggeber regelmäßig über den Fortgang der Bemühungen.

6. Gewährleistung, Haftung, Haftungsausschluss 

  • Netzwerk Arbeit V. haftet grundsätzlich nicht für Umstände oder Schäden, die der Bewerber in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht. Es wird keine Gewährleistung übernommen, insbesondere wird keine Gewährleistung für die Arbeitsqualität, die Arbeitsweise und Belastbarkeit des vermittelten Bewerbers oder dessen persönliche Zuverlässigkeit übernommen. Regress- und sonstige Ersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
  • Unwahre bzw. unvollständige Angaben seitens der vermittelten Arbeitskräfte sowie seitens der Arbeitgeber gegenüber Netzwerk Arbeit e.V. schließen eine Haftung von Netzwerk  Arbeit e.V. aus. Die Überprüfung der von der Arbeitskraft gemachten Angaben obliegt allein den Auftraggebern.
  • Haftungen für leichte Fahrlässigkeit seitens Netzwerk Arbeit e.V. sind ausgeschlossen.

7. Datenschutz, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers 

  • Bewerberdossiers, die dem Auftraggeber durch Netzwerk Arbeit e.V. zugestellt werden, bleiben deren Eigentum. Alle Bewerberdossiers sind vertraulich zu behandeln und bei Nichtgebrauch zurückzugeben. Eine Weitergabe an Dritte, sowie das Erstellen von Kopien für den eigenen Gebrauch ist untersagt. Bei Nichtbeachtung ist Netzwerk Arbeit e.V. berechtigt, das Honorar Ziffer 4 zu fordern.
  • Netzwerk Arbeit V. holt vor jeder Versendung von Bewerbungsunterlagen das ausdrückliche Einverständnis des jeweiligen Bewerbers ein. Wird die Zustimmung zur Weiterleitung versagt, besteht kein Anspruch auf Übermittlung der Bewerbungsunterlagen.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich nach Treu und Glauben, Netzwerk Arbeit e.V. über den Abschluss eines Beschäftigungsverhältnisses zu informieren, wenn ihm der Bewerber durch die Vermittlungsbemühungen von Netzwerk-Arbeit e.V. bekannt geworden ist.

8. Sonstige Bestimmungen 

  • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in Kraft. Die ungültigen Bestimmungen gelten dann als durch solche ersetzt, die den zulässigen möglichst nahekommen. Diese AGB verliert bei Erscheinen neuer AGB ihre Gültigkeit.
  • Abgeschlossene Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Seiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Netzwerk Arbeit e.V. in 21258 Heidenau.
  • Der Vertragspartner erklärt sich durch seine Unterschrift mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für beide Vertragsseiten bindend.
  • Änderungen und Ergänzungen der zwischen Netzwerk Arbeit e.V. und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
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