Damit wir von Netzwerk Arbeit e.V. unsere Aufgabe der kostenfreien Beratung und Vermittlung von Arbeitssuchenden ausreichend wahrnehmen zu können, ist Engagement durch Vereinshelfer zwar schön und gut, aber es müssen auch die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, um die Betriebskosten zu decken.
Wir haben uns dafür entschieden, Kosten für Arbeitssuchende so weit wie möglich zu vermeiden. Notwendige Deckungsbeiträge werden durch Vermittlungshonorare gedeckt, die durch Unternehmen gezahlt werden.
Für Arbeitsuchende leisten wir kostenlose Hilfe zur Selbsthilfe
Darunter verstehen wir, die erste persönliche, telefonische oder E-Mailberatung ist kostenlos und verschafft Ihnen einen Überblick, was eventuell an Ihren Bewerbungsunterlagen optimiert werden kann. Diese Änderungen können Sie selbst vornehmen, weil es sich in der Regel oft um Schreib- und Formatierungsaufgaben handelt.
Benötigen Sie trotzdem weitere Hilfe bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen, sind wir Ihnen gerne zu einem günstigen Verrechnungssatz behilflich. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Wir arbeiten gerne mit Kollegen aus der Personalvermittlung zusammen. Lesen Sie hier.
Vermittlungskonditionen – gewerbliche Kunden
Ein Vermittlungshonorar wird nur fällig, sofern ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Die Entscheidung, welche Honorarvariante zur Anwendung kommt, fällt der Kunde.
- Honorarvariante A:
Das Vermittlungshonorar bei einer erfolgreichen Vermittlung beträgt das 1,75-fache eines Bruttomonatsgehaltes, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %. Das Honorar ist bei Abschluss eines Arbeitsvertrages fällig. - Honorarvariante B:
Das Vermittlungshonorar bei einer erfolgreichen Vermittlung beträgt das 2,25-fache eines Bruttomonatsgehaltes, zzgl. 19 % gesetzliche Mehrwertsteuer und wird in 12 gleich hohen Monatsraten fällig. Wird das Arbeitsverhältnis – egal aus welchem Grund – vor Ablauf der 12 Monate beendigt, erlischt die Zahlungsverpflichtung für die restlichen Raten. - Honorarvariante C (Personal aus medizinischen und sozialen Berufen)
Das Vermittlungshonorar bei einer erfolgreichen Vermittlung beträgt das 2,25-fache eines Bruttomonatsgehaltes, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %. Das Honorar ist bei Abschluss eines Arbeitsvertrages fällig. - Honorarvariante D: (Personal aus medizinischen und sozialen Berufen)
Das Vermittlungshonorar bei einer erfolgreichen Vermittlung beträgt das 2,75fache eines Bruttomonatsgehaltes, zzgl. 19 % gesetzliche Mehrwertsteuer und wird in 12 gleich hohen Monatsraten fällig. Wird das Arbeitsverhältnis – egal aus welchem Grund – vor Ablauf der 12 Monate beendigt, erlischt die Zahlungsverpflichtung für die restlichen Raten. - Honorarvariante E: (Auszubildende)
Die Mindestvergütung für die Vermittlung von Auszubildenden beträgt 1.500 Euro.