Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?
Ein Einkommen / Nebenverdienst sollte möglichst aus einer Tätigkeit stammen, der man gerne nachgeht und in der man im Idealfall auch noch etwas lernen kann, was einem jetzt oder im späteren Berufsleben nutzen könnte. Auf diese Weise tut man seinem Karriereweg und seinem Portemonnaie gleichzeitig etwas Gutes. Nicht immer klappt es, einen Nebenverdienst in einem Unternehmen zu erzielen. In einem solchen Fall bietet sich die Möglichkeit, den Zusatzverdienst über ein Klein- oder Vollgewerbe zu erzielen.Wenn Sie kein Gewerbe anmelden möchten, oder zuerst „kleiner“ starten wollen, besteht auch die Möglichkeit als Tippgeber zu beginnen.

Netzwerk Arbeit bietet Ihnen die Möglichkeit eines Nebenverdienstes, oder sogar eines vollen Einkommens.
Und das Beste dabei ist:

Was Sie mitbringen sollten:
Sie kennen sich gut mit Word, Excel, E-Mail und dem Internet aus. Sie können mit Geduld recherchieren, sind fit in der Rechtschreibung und möchten gerne neue Dinge lernen. Ideal – aber keine Voraussetzung –  ist es, wenn Sie vorher schon in einer Vertriebstätigkeit Erfahrung sammeln konnten.

Die Aufgabe ist klar definiert:
mit Ihrer Hilfe sollen Kandidaten von Netzwerk Arbeit e.V. in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vermittelt werden. Dazu recherchieren Sie selbständig am Arbeitsmarkt nach Stellenangeboten, stellen geeignete Kandidaten mit einem Kurzprofil vor per E-Mail vor. Zeigt das Unternehmen weiteres Interesse an Ihrem Vorschlag,  

Unsere Motivation:
Netzwerk Arbeit e.V. berät als Verein alle Arbeitssuchenden kostenlos und unverbindlich, um die Vermittlungschancen in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu verbessern. Darüber hinaus stellt Netzwerk Arbeit e.V. auch eine kostenlose Internet-Plattform zur Verfügung, wo die geprüften Profile der Kandidaten veröffentlicht werden. Zusätzlich beschäftigt sich Netzwerk Arbeit e.V.  sehr intensiv mit dem Thema Öffentlichkeitsarbeit um auf die zu vermittelnden Kandidaten aufmerksam zu machen.

In diesem Punkt unterscheidet sich Netzwerk Arbeit e.V. erheblich von der Tätigkeit, wie sie Personalvermittler ausführen, da nicht nur Kandidaten bevorzugt werden, für die Stellenangebote vorliegen. Netzwerk Arbeit möchte für möglichst viele Kandidaten erfolgreich tätig sein. Um dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihre Unterstützung. Wenn Sie also Gutes tun wollen und auch noch Geld verdienen wollen, freuen wir uns über Ihre Nachricht. 



Der Weg in die Selbständigkeit als Kleinunternehmer
Wenn Sie sich mit dem Gedanken beschäftigen, ein Gewerbe anzumelden, um ein haupt- oder nebenberufliches Einkommen zu erzielen, sind nur wenige Dinge zu erledigen. Der erste Schritt ist die Anmeldung des Gewerbes beim Ordnungsamt ihrer Stadtverwaltung. Ist das erledigt, können Sie schon beginnen, Geld zu verdienen und bekommen in Kürze noch einen Fragebogen des Finanzamtes zugesandt, damit Ihnen eine Steuernummer erteilt wird. Sofern es sich um ein Klein- oder Nebengewerbe handelt, sind nachstehende Informationen für Sie interessant.

Mit einem Kleinunternehmen selbständig machen
Ein Kleingewerbe ist häufig der erste Schritt in die Selbständigkeit und Unabhängigkeit. In Deutschland sind die meisten Existenzgründungen so genannte Kleingründungen, die die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetztes in Anspruch nehmen.
Kleingewerbe beim Ordnungsamt anmelden
Wenn Sie sich selbständig machen, sind Sie verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Ein Gewerbe ist jede selbständige Tätigkeit, die nach außen erkennbar und auf Dauer, sowie auf Gewinnerzielung angelegt ist. Dies gilt auch, wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit nur im Nebenberuf ausüben möchten. Um ein Gewerbe anzumelden, reicht ein Besuch beim Ordnungsamt / Gewerbeamt, wo Sie ein Anmeldeformular ausfüllen. Vergessen Sie bitte nicht Ihren Personalausweis oder den Reisepass mitzunehmen. Erfahrungsgemäß beträgt die Gebühr für die Anmeldung nicht mehr als 20 Euro.

Kleingewerbe beim Finanzamt anmelden
Für Kleinunternehmer hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen, die das administrative Leben teilweise vereinfachen. So entfällt zum Beispiel die Pflicht zur doppelten Buchführung und die Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister.

Die Regelungen für Kleinunternehmer finden Anwendung, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen inklusive der darauf entfallenden Umsatzsteuer im Jahr der Betriebseröffnung nicht mehr als 17.500 Euro und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen. (§19 Umsatzsteuergesetz)

Auch ein Kleingewerbe erfordert die Anmeldung eines Gewerbes. Nach der Antragstellung wird Ihnen das zuständige Finanzamt (dieses finden Sie im Behördenfinder) einen entsprechenden Fragebogen zusenden, in dem Sie u.a. über die zu erwartenden Umsätze Auskunft erteilen müssen. Liegen die Umsätze unter der genannten Kleinunternehmergrenze, so ist das Gewerbe ein Kleingewerbe.

Kleingewerbe und Umsatzsteuer
Kleinunternehmer haben die Wahl, ob sie die Umsatzsteuer ausweisen möchten oder nicht. Eine Nichtausweisung bietet den Vorteil, dass die regelmäßigen Meldungen beim Finanzamt entfallen. Bei Nichtausweisung kann jedoch kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Das lohnt sich nur dann, wenn weder zu Beginn des Gewerbes noch später hohe laufende Kosten anfallen, da von diesen Kosten sonst die Umsatzsteuer abgezogen werden könnte.

Vorteil Ist-Besteuerung
Bei Kleinunternehmern mit einem Umsatz unter 125.000 Euro werden im Gegensatz zur „Soll-Versteuerung“ Steuern nur auf die bereits von den Kunden bezahlten Leistungen erhoben werden (Ist-Versteuerung).

Vorteil Buchführung
Die Buchführungspflicht gilt in der Regel für alle Unternehmer (dazu zählt auch das Kleingewerbe), auch wenn sie nicht ins Handelsregister eingetragen sind. Wer jedoch einen Umsatz von weniger als 350.000 Euro und einen Gewinn von unter 30.000 Euro erzielt, ist von der Buchführungspflicht ausgenommen. In diesem Fall kann der Gewinn anhand einer einfachen Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt werden.

Firmierung
Als Geschäftsbezeichnung einer Kleingründung kann nur der Vor- und Zuname des Kleinunternehmers verwendet werden. Fantasienamen sind nicht erlaubt.

Kleingewerbetreibende müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Eine freiwillige Eintragung ins Handelsregister ist für Kleingewerbebetreibende jedoch möglich. Dann wird aus dem Kleinunternehmen ein Handelsgewerbe und der Gewerbebetreibende nach §1 HGB ein „Vollkaufmann“. Beachtet werden muss dabei, dass die Eintragung für fünf Jahre bindend ist. Ein Vorteil der Eintragung ist, dass potentielle Kunden einem eingetragenen Unternehmen möglicherweise mehr Vertrauen entgegenbringen. Die Eintragung berechtigt Sie auch, Ihrer Firma einen Fantasienamen zu geben. Der Nachteil: Es gilt dann unabhängig vom Umsatz die Buchführungspflicht.

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